Wo „öko“ draufsteht, ist auch tatsächlich „öko“ drin!

Wo „öko“ draufsteht, ist auch tatsächlich „öko“ drin!

Die EG-Öko-Verordnung schreibt Erzeugern, Verarbeitern und Händlern genau vor, welche Stoffe sie bei der Produktion von Öko-Erzeugnissen verwenden dürfen. Ein Produkt darf nur dann den Zusatz "öko" oder "bio" im Namen tragen, wenn mindestens 95 Prozent der Grundzutaten aus ökologischem Anbau stammen und den Richtlinien der EG-Öko-Verordnung entsprechen. Diese Vorschrift gilt in allen Ländern der Europäischen Union.

Für Öko-Säfte wird ausschließlich nach den Anbaurichtlinien der EG-Öko-Verordnung erzeugtes Obst und Gemüse verwendet. Wird darüber hinaus zusätzlich die Einhaltung der strengeren Richtlinien eines der Anbauverbände des ökologischen Landbaus garantiert, darf sich auf dem Etikett - neben dem Bio-Siegel - auch das Markenzeichen des Anbauverbandes befinden.

Öko-Lebensmittel aus Staaten außerhalb der Europäischen Union dürfen nur dann in die EU als Öko-Ware importiert und als solche gehandelt werden, wenn im Herkunftsland gleichwertige Regelungen gelten. Dies gilt bei der Herstellung von Öko-Säften insbesondere für den Anbau von Zitrusfrüchten.

Durstlöscher und Wellness-Drinks

Lernen Sie die Vielfalt der Öko-Säfte kennen und mixen Sie selbst! Fruchtige Ideen zum Ausprobieren und Genießen haben wir für Sie in der rechten Spalte unter „Rezepte“ zusammengestellt.